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Lust auf auf ein einzigartiges Kulturerlebnis im Wallis?

Das vielfältige Kulturangebot im Wallis reicht von jahrtausende altem Kulturerbe bis zu zeitgenössischer Kunst in allen Variationen. In der Kultur Agenda kommt jeder auf seinen Geschmack!

Ich suche ein Kulturerlebnis …

Breaking News

1. April um 15:18

Veröffentlicht durch Les Éditions Valexpérience

"Comme on attend le printemps" von Anthony Meyer wird diesen Sommer veröffentlicht. Der Anniviard ist der Autor eines Romans und braucht ihre Unterstützung. Nehmen Sie am Crowdfunding auf https://www.lokalhelden.ch/printemps-livre teil und helfen Sie Anthony, seinen Roman zu veröffentlichen.

25. März um 14:33

Veröffentlicht durch Kultur Wallis News

Der Kanton Wallis führt das neue Programm "PRISM" ein, welches von 2024 bis 2027 in Kraft sein wird. Dieses hat zum Ziel, die Kreativ- und Kulturindustrie im Wallis zu unterstützen und zu dynamisieren. https://prism-vs.ch/

16. Februar um 16:10

Veröffentlicht durch Les Éditions Valexpérience

Der Buchverlag feiert sein 5-jähriges Jubiläum und blickt auf eine ereignisreiche Zeit zurück. Wir freuen uns auf die nächsten 5 Jahre. Zur Feier gewähren wir den ganzen Monat Februar 50% Rabatt auf ausgewählte Bücher in unserem Shop. Ein Besuch lohnt sich! www.livrevalais.ch

Mehr News

Wie werde ich als professionelle Kulturschaffende anerkannt?

Dieses Merkblatt legt die allgemeinen und spezifischen Kriterien fest, die es für verschiedene Bereiche erlauben, eine Person als „professionelle Kulturschaffende“ anzuerkennen. Ein Fachwörterverzeichnis erklärt ausserdem den Gebrauch von wichtigen Ausdrücken.

Weitere Fragen?

Die Professionalitätskriterien

Kontakt

Kultur Wallis
Rue de Lausanne 45
CH-1950 Sitten
+41 (0)27 606 45 69
info@kulturwallis.ch

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Tätigkeitsbericht 2022-2023Tätigkeitsbericht 2022-2023

Tätigkeitsbericht 2022-2023

Covid-19-Update

Letzte Aktualisierung: 08.09.2021

Um der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) zu entgegnen, haben Kanton und Bundesrat neue Massnahmen erlassen.

Covid-Zertifikat

Ab Montag, 13. September gilt im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen eine Zertifikatspflicht. Damit reagiert der Bundesrat auf die anhaltend angespannte Lage in den Spitälern. Die Massnahme ist bis am 24. Januar 2022 befristet.

Neues Unterstützungsprogramm für junge Kulturschaffende

Mit dem Unterstützungsprogramm "Generationenwechsel 2019-2021" will der Kanton Wallis junge professionelle Kulturschaffende gezielt fördern, indem er ihnen die Möglichkeit gibt, mit Unterstützung von professionellen Persönlichkeiten oder Kultureinrichtungen, ein Projekt zu entwickeln. Ziel dieses Programmes ist es, ihnen den Übergang in die Berufswelt zu erleichtern. Für dieses Programm sind insgesamt 400’000 Franken vorgesehen.

Hilfsmassnahmen für Kulturakteure und für die Gesangs- und Musikvereine

Der Staatsrat hat ein drittes Massnahmenpaket zur Unterstützung des Kultursektors beschlossen. Nach den Unterstützungen während der ersten und zweiten Pandemiewelle werden weitere 10,8 Millionen Franken für die Walliser Kulturunternehmen und Kulturschaffenden bereitgestellt (zu je 50 Prozent Bund, 50 Prozent Kanton). Ausserdem sind spezifische kantonale Massnahmen in der Höhe von 2,3 Millionen Franken für die Gesangs- und Musikgesellschaften vorgesehen.

Lockerung der Massnahmen

Ab Samstag, 26. Juni 2021, werden die Massnahmen gegen das Coronavirus stark reduziert und vereinfacht. So werden unter anderem die Homeoffice-Pflicht und die Maskenpflicht im Freien aufgehoben. Ausserdem können in Restaurants wieder beliebig viele Personen zusammensitzen und Grossveranstaltungen mit Zertifikat ohne Beschränkungen von Kapazität und Anzahl Personen stattfinden. Damit ist der Öffnungsschritt grösser als in der Konsultation vorgeschlagen. 

 

Veranstaltungen mit Zertifikat: Ohne Maske, ohne Beschränkungen  

Für Veranstaltungen, zu denen der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat begrenzt ist, gelten neu keine Beschränkungen mehr, auch nicht für Grossveranstaltungen. Es können also bereits ab dem 26. Juni wieder Veranstaltungen mit mehr als 10'000 Personen stattfinden und die Kapazität kann voll genutzt werden. In einem Schutzkonzept muss unter anderem festgelegt werden, wie der Zutritt auf Personen mit Zertifikat beschränkt wird. Veranstaltungen ab 1000 Personen benötigen eine kantonale Bewilligung.

Bei Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat gilt

  • Wenn das Publikum sitzt, können maximal 1000 Besucherinnen und Besucher teilnehmen – drinnen wie draussen.
  • Wenn die Menschen stehen oder sich bewegen, dann können drinnen maximal 250 und draussen maximal 500 Besucherinnen und Besucher eingelassen werden. 
  • Die Kapazität der Örtlichkeit kann bis zu zwei Dritteln genutzt werden – drinnen wie draussen. 
  • Drinnen gilt: Maskenpflicht und Konsumation nur in Restaurationsbereichen; am Sitzplatz nur, wenn die Kontaktdaten erhoben werden.
  • Draussen gilt: keine Maskenpflicht. 
  • Veranstaltungen und Konzerte, an denen die Besucherinnen und Besucher tanzen, sind verboten. 

Private Veranstaltungen: innen 30, aussen 50

An privaten Veranstaltungen können sich weiterhin höchstens 30 Personen in privaten Innenräumen und höchstens 50 Person in Aussenbereichen treffen.

Diskotheken und Tanzlokale können wieder öffnen

Diskotheken und Tanzlokale dürfen wieder öffnen, wenn der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat beschränkt wird. Auf die in der Konsultationsfassung vorgeschlagene Beschränkung auf 250 Personen und die Erhebung von Kontaktdaten wird verzichtet. Wie bei allen Einrichtungen, deren Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat eingeschränkt sind, entfällt die Maskenpflicht.

Kultur: ohne Maske

Für Personen, die kulturelle Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen neu keine Einschränkungen mehr. Bei Aktivitäten in Innenräumen müssen die Kontaktdaten erhoben werden. Die Maskenpflicht, die Pflicht zur Einhaltung des Abstands sowie die Kapazitätsbeschränkungen werden aufgehoben.

Medienmitteilung

Lockerung der Massnahmen

Am Montag, 31. Mai 2021, erfolgt ein weiterer Öffnungsschritt. Dabei geht der Bundesrat weiter als in der Konsultation vorgeschlagen, insbesondere bei den Veranstaltungen, den privaten Treffen und den Restaurants. Damit reagiert er auf die verbesserte epidemiologische Lage und die Resultate der Konsultation. Zudem sind neu nicht nur Genesene, sondern auch Geimpfte von der Quarantäne ausgenommen. An seiner Sitzung vom 26. Mai hat der Bundesrat auch entschieden, wann und mit welchen Vorgaben Grossveranstaltungen wieder stattfinden können und wie sie entschädigt werden, wenn sie aus epidemiologischen Gründen abgesagt werden müssen.

 

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE 

  • Publikumsveranstaltungen: Veranstaltungen mit innen 100, aussen 300 Personen (1/2 Raumkapazität, Distanz und Masken)
  • Laienkultur: max. Gruppengrösse von 50 Personen, Publikum möglich (je nach Veranstaltung)
  • Ab 1. Juni: Fünf Pilotveranstaltungen (innen 600, aussen 1000) werden vom Kanton ausgewählt und autorisiert 
  • Ab 1. Juli: Veranstaltungen mit innen 1000, aussen 5’000 (2/3 Raumkapazität, Vorweis Covid-Zertifikat)
  • Ab 20. August: Veranstaltungen 10’000 innen oder aussen (Vorweis Covdi-Zertifikat)

Medienmitteilung