Um der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) zu entgegnen, haben Kanton und Bundesrat neue Massnahmen erlassen.
Um der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) zu entgegnen, haben Kanton und Bundesrat neue Massnahmen erlassen.
Ab Montag, 13. September gilt im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen eine Zertifikatspflicht. Damit reagiert der Bundesrat auf die anhaltend angespannte Lage in den Spitälern. Die Massnahme ist bis am 24. Januar 2022 befristet.
Mit dem Unterstützungsprogramm "Generationenwechsel 2019-2021" will der Kanton Wallis junge professionelle Kulturschaffende gezielt fördern, indem er ihnen die Möglichkeit gibt, mit Unterstützung von professionellen Persönlichkeiten oder Kultureinrichtungen, ein Projekt zu entwickeln. Ziel dieses Programmes ist es, ihnen den Übergang in die Berufswelt zu erleichtern. Für dieses Programm sind insgesamt 400’000 Franken vorgesehen.
Der Staatsrat hat ein drittes Massnahmenpaket zur Unterstützung des Kultursektors beschlossen. Nach den Unterstützungen während der ersten und zweiten Pandemiewelle werden weitere 10,8 Millionen Franken für die Walliser Kulturunternehmen und Kulturschaffenden bereitgestellt (zu je 50 Prozent Bund, 50 Prozent Kanton). Ausserdem sind spezifische kantonale Massnahmen in der Höhe von 2,3 Millionen Franken für die Gesangs- und Musikgesellschaften vorgesehen.
Ab Samstag, 26. Juni 2021, werden die Massnahmen gegen das Coronavirus stark reduziert und vereinfacht. So werden unter anderem die Homeoffice-Pflicht und die Maskenpflicht im Freien aufgehoben. Ausserdem können in Restaurants wieder beliebig viele Personen zusammensitzen und Grossveranstaltungen mit Zertifikat ohne Beschränkungen von Kapazität und Anzahl Personen stattfinden. Damit ist der Öffnungsschritt grösser als in der Konsultation vorgeschlagen.
Für Veranstaltungen, zu denen der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat begrenzt ist, gelten neu keine Beschränkungen mehr, auch nicht für Grossveranstaltungen. Es können also bereits ab dem 26. Juni wieder Veranstaltungen mit mehr als 10'000 Personen stattfinden und die Kapazität kann voll genutzt werden. In einem Schutzkonzept muss unter anderem festgelegt werden, wie der Zutritt auf Personen mit Zertifikat beschränkt wird. Veranstaltungen ab 1000 Personen benötigen eine kantonale Bewilligung.
An privaten Veranstaltungen können sich weiterhin höchstens 30 Personen in privaten Innenräumen und höchstens 50 Person in Aussenbereichen treffen.
Diskotheken und Tanzlokale dürfen wieder öffnen, wenn der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat beschränkt wird. Auf die in der Konsultationsfassung vorgeschlagene Beschränkung auf 250 Personen und die Erhebung von Kontaktdaten wird verzichtet. Wie bei allen Einrichtungen, deren Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat eingeschränkt sind, entfällt die Maskenpflicht.
Für Personen, die kulturelle Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen neu keine Einschränkungen mehr. Bei Aktivitäten in Innenräumen müssen die Kontaktdaten erhoben werden. Die Maskenpflicht, die Pflicht zur Einhaltung des Abstands sowie die Kapazitätsbeschränkungen werden aufgehoben.
Am Montag, 31. Mai 2021, erfolgt ein weiterer Öffnungsschritt. Dabei geht der Bundesrat weiter als in der Konsultation vorgeschlagen, insbesondere bei den Veranstaltungen, den privaten Treffen und den Restaurants. Damit reagiert er auf die verbesserte epidemiologische Lage und die Resultate der Konsultation. Zudem sind neu nicht nur Genesene, sondern auch Geimpfte von der Quarantäne ausgenommen. An seiner Sitzung vom 26. Mai hat der Bundesrat auch entschieden, wann und mit welchen Vorgaben Grossveranstaltungen wieder stattfinden können und wie sie entschädigt werden, wenn sie aus epidemiologischen Gründen abgesagt werden müssen.