Kulturveranstalter können auf der Kultur Agenda darüber informieren, welche inhaltlichen Zugangshilfen im Rahmen ihrer Kulturveranstaltung angeboten werden.
Zudem sollen Veranstalter bei der Erfassung der inhaltlichen Zugangshilfen einen Link zu ihrer Website hinzufügen. Unter diesem Link können die Massnahmen konkret erläutert werden. Zudem sollte sichergestellt werden, dass auf der Webseite eine Kontaktperson für Barrierefreiheit aufgeführt ist, die bedarfsgerechte Auskünfte zu den Zugangshilfen geben kann (Kontaktangaben: Name, Mail und Telefon).
Die Liste der Zugangsmassnahmen entstammt der kostenlosen online-Publikation «Ein hindernisfreier Kulturbesuch» der Fachstelle Kultur inklusiv von Pro Infirmis.