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Lust auf auf ein einzigartiges Kulturerlebnis im Wallis?

Das vielfältige Kulturangebot im Wallis reicht von jahrtausende altem Kulturerbe bis zu zeitgenössischer Kunst in allen Variationen. In der Kultur Agenda kommt jeder auf seinen Geschmack!

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Ausstellungen unter freiem Himmel im Wallis

Diesen Sommer blüht die Kunst im Freien so richtig auf! Wir haben für dich eine kleine aber feine Auswahl mit Outdoor Ausstellungen im Wallis vorbereitet. ...

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Residenzprogramme 2027 in Prag

House of Research (19. bis 28. April 2027) ist ein 10-tägiges Residenzprogramm für Recherche-, Experimentier- und Schaffensprozesse. Es bietet ein gemeinsames Atelier, kollektive Begleitung und ein Stipendium. Bewerbungsfrist: 10. September 2026 Info: https://bit.ly/4brDw5A

Veröffentlicht durch Kultur Wallis News

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Wie werde ich als professionelle/r Kulturschaffende/r anerkannt?

Dieses Merkblatt legt die allgemeinen und spezifischen Kriterien fest, die es für verschiedene Bereiche erlauben, eine Person als "professionell kulturschaffend“ anzuerkennen. Ein Fachwörterverzeichnis erklärt ausserdem den Gebrauch von wichtigen Ausdrücken.

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Die Professionalitätskriterien

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Kultur Wallis
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©Beat Mathys©Beat Mathys

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Unterstützungsmassnahmen für den Kultursektor

Am 16. Februar 2022 hat der Bundesrat beschlossen, per 17. Februar 2022 die schweizweiten Massnahmen gegen die Coronapandemie grösstenteils aufzuheben. Dies sind die Auswirkungen auf die in der COVID-19-Kulturverordnung festgelegten Unterstützungsmassnahmen:

  • Die Nothilfe für Kulturschaffende wird bis zum 31. Dezember 2022 weitergeführt. Die Gesuche können bis zum 30. November 2022 bei Suisseculture sociale eingereicht werden können.
  • Die Beiträge an Transformationsprojekte werden ebenfalls bis Ende 2022 weitergeführt. Die Gesuche können bis zum 31. Oktober 2022 bei den kantonalen Kulturämtern eingereicht werden können.
  • Die Ausfallentschädigungen für Kulturbetriebe und Kulturschaffende sowie die Entschädigungen für Kulturvereine im Laienbereich laufen gemäss den Bestimmungen der COVID-19-Kulturverordnung Kultur am Ende der laufenden Schadenperiode aus. Anträge, die sich auf Schäden beziehen, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 30. April 2022 entstanden sind, müssen daher bis zum 31. Mai 2022 bei den zuständigen Stellen eingereicht werden.

Alle verfügbaren Massnahmen für den Kultursektor finden Sie unter: www.bak.admin.ch/Covid19

Das letzte Treffen zwischen dem Bundesamt für Kultur und der Austauschgruppe Corona, bestehend aus Vertretern der Task-Force Kultur, der Kantone und der Städte, fand am 8. Februar statt. Das nächste Treffen Mitte März wird eine neue Standortbestimmung ermöglichen.

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