Die 19. Ausgabe der Nacht der Museen vereint 4§ kulturelle Ausstellungsorte im ganzen Kanton. Nutzen Sie am Samstag, 09. November 2024, die festliche Herbststimmung, um in das Herz der Walliser...
Am 16. Februar 2022 hat der Bundesrat beschlossen, per 17. Februar 2022 die schweizweiten Massnahmen gegen die Coronapandemie grösstenteils aufzuheben. Dies sind die Auswirkungen auf die in der COVID-19-Kulturverordnung festgelegten Unterstützungsmassnahmen:
- Die Nothilfe für Kulturschaffende wird bis zum 31. Dezember 2022 weitergeführt. Die Gesuche können bis zum 30. November 2022 bei Suisseculture sociale eingereicht werden können.
- Die Beiträge an Transformationsprojekte werden ebenfalls bis Ende 2022 weitergeführt. Die Gesuche können bis zum 31. Oktober 2022 bei den kantonalen Kulturämtern eingereicht werden können.
- Die Ausfallentschädigungen für Kulturbetriebe und Kulturschaffende sowie die Entschädigungen für Kulturvereine im Laienbereich laufen gemäss den Bestimmungen der COVID-19-Kulturverordnung Kultur am Ende der laufenden Schadenperiode aus. Anträge, die sich auf Schäden beziehen, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 30. April 2022 entstanden sind, müssen daher bis zum 31. Mai 2022 bei den zuständigen Stellen eingereicht werden.
Alle verfügbaren Massnahmen für den Kultursektor finden Sie unter: www.bak.admin.ch/Covid19
Das letzte Treffen zwischen dem Bundesamt für Kultur und der Austauschgruppe Corona, bestehend aus Vertretern der Task-Force Kultur, der Kantone und der Städte, fand am 8. Februar statt. Das nächste Treffen Mitte März wird eine neue Standortbestimmung ermöglichen.