Seit dem 1. März sind Museen und Bibliotheken wieder geöffnet. Öffentliche Veranstaltungen bleiben verboten.
Was muss ich beim Eintrag der Mitarbeitenden beachten?
Es muss vermerkt werden, ob die Informationen betreffend Mitarbeitenden der Institution nur innerhalb des Netzwerks sichtbar sein sollen oder ob sie für alle Besucher der Internetseite www.kulturwallis.ch zugänglich sein sollen. Es ist obligatorisch mindestens einen Mitarbeitenden einzutragen, mit dem es möglich ist, Kontakt aufzunehmen.