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Lust auf auf ein einzigartiges Kulturerlebnis im Wallis?

Das vielfältige Kulturangebot im Wallis reicht von jahrtausende altem Kulturerbe bis zu zeitgenössischer Kunst in allen Variationen. In der Kultur Agenda kommt jeder auf seinen Geschmack!

Ich suche ein Kulturerlebnis …

Im Rampenlicht

Ausstellungen unter freiem Himmel im Wallis

Diesen Sommer blüht die Kunst im Freien so richtig auf! Wir haben für dich eine kleine aber feine Auswahl mit Outdoor Ausstellungen im Wallis vorbereitet. ...

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Breaking News

PREMIO Nachwuchspreis 2027

Theater-, Tanz- und Zirkuscompagnien sowie Einzelkünstler:innen der darstellenden Künste können sich noch bis zum 1. Oktober 2026 bewerben. Der Nachwuchspreis umfasst Koproduktionsbeiträge, Residenzen, Tourneeunterstützung und professionelle Begleitung. Link: https://bit.ly/4ieba30

Veröffentlicht durch Kultur Wallis News

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Wie werde ich als professionelle/r Kulturschaffende/r anerkannt?

Dieses Merkblatt legt die allgemeinen und spezifischen Kriterien fest, die es für verschiedene Bereiche erlauben, eine Person als "professionell kulturschaffend“ anzuerkennen. Ein Fachwörterverzeichnis erklärt ausserdem den Gebrauch von wichtigen Ausdrücken.

Weitere Fragen?

Die Professionalitätskriterien

13 – Wie kann ich mein 'Angebot für Schulen' hervorheben?

Wie kann ich mein «Angebot für Schulen» hervorheben?

Ihre Angebotsbeschreibung ist Ihr Schaufenster für Lehrerinnen und Lehrer:

  • Die Beschreibung sollte informativ, verständlich und ansprechend sein. Die Lehrperson muss sich ein klares Bild von der von Ihnen angebotenen Aktivität und ihrem Ablauf machen können. Am besten fassen Sie Ihr Angebot in maximal 500 Zeichen ohne Leerzeichen zusammen. Stellen Sie darin den Inhalt und den Ablauf der Aktivität dar. Vermeiden Sie Abkürzungen und lesen Sie Ihre Beschreibung sorgfältig durch, bevor Sie sie zur Veröffentlichung einreichen.
  • Das Bild sollte Ihr Angebot charakterisieren. Fügen Sie ein Teaserbild ein, das die Stimmung darstellt, die Ihr Angebot charakterisiert. Achten Sie darauf, dass Sie den Fotografen bitten, die Rechte für das verwendete Bild freizugeben. Das Copyright muss in der dafür vorgesehenen Rubrik eingefügt werden. Es ist nicht erlaubt, Bilder von Gesichtern von Schülerinnen und Schülern zu veröffentlichen, die an einem Ihrer Angebote teilgenommen haben, es sei denn, Sie haben die Erlaubnis dazu.
  • Die Werbung für das Angebot obliegt dem Eigentümer. Mithilfe der verschiedenen Sharing-tabs können Sie Ihr Angebot auf Ihrer Website und in Ihren sozialen Netzwerken bewerben.
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