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Lust auf auf ein einzigartiges Kulturerlebnis im Wallis?

Das vielfältige Kulturangebot im Wallis reicht von jahrtausende altem Kulturerbe bis zu zeitgenössischer Kunst in allen Variationen. In der Kultur Agenda kommt jeder auf seinen Geschmack!

Ich suche ein Kulturerlebnis …

Im Rampenlicht

PRISM

PRISM zielt darauf ab, die Entwicklung der Kreativ- und Kulturwirtschaft im Wallis anzuregen, zu unterstützen und zu stärken, um ihre wirtschaftlichen Auswirkungen und Erfolge zu vervielfachen....

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Wie werde ich als professionelle Kulturschaffende anerkannt?

Dieses Merkblatt legt die allgemeinen und spezifischen Kriterien fest, die es für verschiedene Bereiche erlauben, eine Person als „professionelle Kulturschaffende“ anzuerkennen. Ein Fachwörterverzeichnis erklärt ausserdem den Gebrauch von wichtigen Ausdrücken.

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Die Professionalitätskriterien

Kontakt

Kultur Wallis
Rue de Lausanne 45
CH-1950 Sitten
+41 (0)27 606 45 69
info@kulturwallis.ch

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Tätigkeitsbericht CVKW 2023/2024Tätigkeitsbericht CVKW 2023/2024

Tätigkeitsbericht CVKW 2023/2024

16 – Wie kann ich mein 'Angebot für Schulen' hervorheben?

Wie kann ich mein «Angebot für Schulen» hervorheben?

Ihre Angebotsbeschreibung ist Ihr Schaufenster für Lehrerinnen und Lehrer:

  • Die Beschreibung sollte informativ, verständlich und ansprechend sein. Die Lehrperson muss sich ein klares Bild von der von Ihnen angebotenen Aktivität und ihrem Ablauf machen können. Am besten fassen Sie Ihr Angebot in maximal 500 Zeichen ohne Leerzeichen zusammen. Stellen Sie darin den Inhalt und den Ablauf der Aktivität dar. Vermeiden Sie Abkürzungen und lesen Sie Ihre Beschreibung sorgfältig durch, bevor Sie sie zur Veröffentlichung einreichen.
  • Das Bild sollte Ihr Angebot charakterisieren. Fügen Sie ein Teaserbild ein, das die Stimmung darstellt, die Ihr Angebot charakterisiert. Achten Sie darauf, dass Sie den Fotografen bitten, die Rechte für das verwendete Bild freizugeben. Das Copyright muss in der dafür vorgesehenen Rubrik eingefügt werden. Es ist nicht erlaubt, Bilder von Gesichtern von Schülerinnen und Schülern zu veröffentlichen, die an einem Ihrer Angebote teilgenommen haben, es sei denn, Sie haben die Erlaubnis dazu.
  • Die Werbung für das Angebot obliegt dem Eigentümer. Mithilfe der verschiedenen Sharing-tabs können Sie Ihr Angebot auf Ihrer Website und in Ihren sozialen Netzwerken bewerben.
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