PRISM zielt darauf ab, die Entwicklung der Kreativ- und Kulturwirtschaft im Wallis anzuregen, zu unterstützen und zu stärken, um ihre wirtschaftlichen Auswirkungen und Erfolge zu vervielfachen....
Hilfreiche Links:
Die Arbeitgeber und Selbständigerwerbenden müssen sich mit einem Formular anmelden. Dieses ist genau auszufüllen und der lokalen AHV-Zweigstelle abzugeben. Nach der Kontrolle der Angaben wird das Formular von der Zweigstelle der Ausgleichskasse des Kantons Wallis zugestellt. Für die Selbständigerwerbenden sind folgende Angaben unerlässlich :
Kontakt
Ausgleichkasse
Avenue Pratifori 22
Postfach 287
CH - 1951 Sitten
info@avs.vs.ch
www.avs.vs.ch
Der Verein Suisseculture Sociale wurde im August 1999 als Trägerin des Sozialfonds gegründet. Der Verein betreut einen Fonds für die Unterstützung von professionellen Kulturschaffenden in sozialen und wirtschaftlichen Notlagen.
Daneben führt der Verein die Lobby- und Beratungsstelle Suisseculture Sociale und setzt sich allgemein für den Auf- und Ausbau der sozialen Sicherheit der professionellen Kulturschaffenden ein auf politischer Ebene wie auch mittels Vernetzung und Koordination der verschiedenen Organisationen im Kulturbereich.
Das Dokument im Anhang soll eine leicht verständliche Erklärung der Quellenbesteuerung von Künstlern bieten und eine möglichst grosse Anzahl Personen darauf aufmerksam machen. Im Wesentlichen basiert die Anleitung auf dem Merkblatt der kantonalen Steuerverwaltung (siehe Anhang 1), bietet aber, für ein besseres Verständnis, ergänzende Erklärungen und spezifische Beispiele.
In Bezug auf das Merkblatt ist ein wesentlicher Punkt hervorzuheben: Der Organisator einer Veranstaltung bzw. der Auftraggeber ist verantwortlich für die richtige Erhebung und für die Entrichtung der Quellensteuer.