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Das vielfältige Kulturangebot im Wallis reicht von jahrtausende altem Kulturerbe bis zu zeitgenössischer Kunst in allen Variationen. In der Kultur Agenda kommt jeder auf seinen Geschmack!

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Wie werde ich als professionelle Kulturschaffende anerkannt?

Dieses Merkblatt legt die allgemeinen und spezifischen Kriterien fest, die es für verschiedene Bereiche erlauben, eine Person als „professionelle Kulturschaffende“ anzuerkennen. Ein Fachwörterverzeichnis erklärt ausserdem den Gebrauch von wichtigen Ausdrücken.

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Die Professionalitätskriterien

Kontakt

Kultur Wallis
Rue de Lausanne 45
CH-1950 Sitten
+41 (0)27 606 45 69
info@kulturwallis.ch

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Tätigkeitsbericht CVKW 2023/2024Tätigkeitsbericht CVKW 2023/2024

Tätigkeitsbericht CVKW 2023/2024

Walliser Gemeinden

Themenbereich: Finanzielle Hilfen
Kultur-Rubrik: Bühnenkunst , Bildende Kunst , Film , Literatur , Musik , Wissenschaft

Nach dem Prinzip der Subsidiarität sind in der Schweiz zuerst die Kantone und die Gemeinden für die Unterstützung der Kultur zuständig. Bevor Subentionsanträge an private Institutionen geschickt werden dürfen, muss die Unterstützung der örtlichen Behörden angefragt werden. Gesuche an die Gemeinden sind daher sehr zu empfehlen.


Antrag

Ein Subventionsantrag bedarf der Schriftform und muss so bald wie möglich an die kommunalen Behörden der Region geschickt werden. Zu beachten ist, dass manche Gemeinden Anträge ablehnen, welche ihnen nicht mindestens acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn zugeschickt werden. 

Folgende Dokumente sind erforderlich:

  • An die kommunale Behörde adressiert personalisierter Präsentationsbrief, datiert und unterschrieben.
  • Ein Dokument für die Projektpräsentation mit folgendem Inhalt:
    • Der Titel des Projektes mit dem Namen und der Adresse des Projektverantwortlichen.
    • Eine Gliederung und die Nummerierung der Seiten, insbesondere bei einem umfangreichen Dokument.
    • Die Beschreibung des Projektes.
    • Die Biographie der Hauptbeteiligten.
    • Das Budget und der Finanzplan.
    • Die bisherigen Projektpartner.
    • Die Pressemitteilung oder jedes andere Dokument, welches vorhergehende Projekte präsentiert.

Achtung! Es wird empfohlen Präsentationen nicht zu überladen. Die Hauptinformationen sollten hervorgehoben und übersichtlich präsentiert werden. Zu originelle, zu aufwendige, auch zu zeitaufwendige oder zu kostenspielige Formate sollten vermieden werden. Verzieren Sie ihre Aussagen mit Qualitätsbildern oder Illustrationen, Schemas, Grafiken…


Bedingungen

  • Das Projekt steht in einem Zusammenhang mit der Gemeinde und ist von Bedeutung für das örtliche Kulturleben.
  • Die Anfrage sollte ein realistisches Budget enthalten.
  • Das Projekt sollte von einer juristischen Identität vorgetragen werden (Assoziation, Stiftung…).

Im Falle einer positiven Resonanz :

  • Das Emblem (Logo) der Gemeinde sollte zwingend auf allen Werbeträgern des Projektes zu finden sein. Auch andere Unterstützungsbedingungen sollten eingehalten werden.
  • Es wird empfohlen, politische Behörden zu Anlässen einzuladen und sich bei diesen bei Gelegenheit auch öffentlich für ihre Unterstützung zu bedanken.
  • Nach der Veranstaltung ist ein Tätigkeitsbericht sowie diverse Buchführungsdokumente (überprüfte Konten, Bilanz) zu verschicken.

www.vs.ch (Karte der Gemeinden)

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