Die Walliser Kinos bieten ein vielfältiges Erlebnis, von Blockbustern bis hin zu Independent-Filmen, mit gemütlichen Sälen und einem abwechslungsreichen Programm, das die lokale Kultur wertschätzt...
Hilfreiche Links :
In der Schweiz wird der Verein durch die Artikel 60 ff. des Zivilgesetzbuches geregelt.
Auf der Internetseite von Vitamin B finden Sie alles rund um die Vereinsführung.
Danse Suisse stellt auf seiner Website eine gute Vorlage für eine Vereinssatzung zur Verfügung.
Wie lange soll man Buchhaltungsbelege behalten? Wie kann man die Lesbarkeit elektronischer Archive mittelfristig gewährleisten? Wie verwaltet man die Dokumente eines Vereins und wie übergibt man sie seinem Nachfolger? Diese und weitere Frage beantwortet das Handbuch "Verwaltung der Dokumente und des Archivguts eines Vereins".
Diese Broschüre, erstellt von des Staatsarchivs Wallis (StAW), ist vor allem für Vereine, Clubs und Verbände im Sinne der Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) bestimmt. Sie richtet sich weder an Selbstständige, noch an Unternehmen oder Stiftungen.