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Lust auf auf ein einzigartiges Kulturerlebnis im Wallis?

Das vielfältige Kulturangebot im Wallis reicht von jahrtausende altem Kulturerbe bis zu zeitgenössischer Kunst in allen Variationen. In der Kultur Agenda kommt jeder auf seinen Geschmack!

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Ihre Leidenschaft gehört der Kunst! Hier findest du die Liste der Walliser Künstlerinnen und Künstler, welche ein farbenfrohes, vielseitiges und charismatisches Wallis schaffen! ...

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Kulturmanager/in (Managermandat)

Um den Vereinsvorstand bei der Suche nach Engagements, der Werbung für den Chor und der Beschaffung von Finanzmitteln zu unterstützen, möchte der Chor Novantiqua de Sion ein professionelles Kulturmanagement in Form eines Mandats in Anspruch nehmen.

Veröffentlicht durch Novantiqua-Chor von Sitten

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Wie werde ich als professionelle/r Kulturschaffende/r anerkannt?

Dieses Merkblatt legt die allgemeinen und spezifischen Kriterien fest, die es für verschiedene Bereiche erlauben, eine Person als "professionell kulturschaffend“ anzuerkennen. Ein Fachwörterverzeichnis erklärt ausserdem den Gebrauch von wichtigen Ausdrücken.

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Die Professionalitätskriterien

Kontakt

Kultur Wallis
Rue de Lausanne 45
CH-1950 Sitten
+41 (0)27 606 45 69
info@kulturwallis.ch

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Tätigkeitsbericht CVKW 2023/2024Tätigkeitsbericht CVKW 2023/2024

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Landis & Gyr Stiftung

Themenbereich: Finanzielle Hilfen , Schweizer Stiftungen
Kultur-Rubrik: Bühnenkunst , Bildende Kunst , Literatur , Musik

Die Landis & Gyr Stiftung unterstützt die Realisierung von Projekten hochrangiger Künstlerinnen und Künstler aus verschiedenen Bereichen. In erster Linie fördert sie das zeitgenössische professionelle Schaffen in der Schweiz, vorzugsweise in Zusammenarbeit mit einem anerkannten Veranstalter.
Der Schwerpunkt liegt auf Aktivitäten in der Region Zug/Zentralschweiz und in Regionen abseits der urbanen Zentren. Grundsätzlich unterstützt die Stiftung Projekte aus allen Landesteilen.

 

In manchen Fällen dauert die Förderung von Künstlerprojekten im Rahmen einer Partnerschaft drei Jahre. In Frage kommen anerkannte Veranstalter, Festivals oder Bands mit einer hochkarätigen Performance.
Seit 2020 vergibt die Stiftung auch Anerkennungsrechte in Berufungsverfahren. Berücksichtigt werden Kulturinstitutionen, Festivals oder unabhängige Gruppen aus der Zentralschweiz und der übrigen Schweiz, die mit relativ bescheidenen Mitteln über einen längeren Zeitraum herausragende Leistungen erbracht, innovative Ideen umgesetzt und ein vielfältiges Publikum angezogen haben.

Kontakt

Administrativer Sitz
Landis & Gyr Stiftung
Chamerstrasse 10
6300 Zug
T 041 725 23 50
T 041 725 23 58 (Stipendien)

info@lg-stiftung.ch
www.lg-stiftung.ch

 

 

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