Kulturpolitik des Kantons
Das Kulturförderungsgesetz vom 15. November 1996 und sein Anwendungsreglement legen die Aufgaben, Ziele und Mittel sowie den Handlungsbereich des Kantons in Sachen Kultur fest.
Spezifische Reglemente und Weisungen legen die Bestimmungen für die einzelnen Sparten fest.In Anwendung der gültigen gesetzlichen Bestimmungen definiert der Staatsrat periodisch die Kulturförderungspolitik, welche durch Entwicklungsprojekte in einzelnen Sparten, beispielsweise in der Sparte Bibliotheken und Mediatheken, ergänzt wird.
Valais Wallis
Politik der Kulturförderung
In Anwendung der Bestimmungen des Gesetzes über die Kulturförderung vom 15. November 1996 (Art. 16), hat der Staatsrat die vorliegende "Politik der Kulturför...
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Kulturförderungsgesetz
Gemäss dem Beschluss vom 18. Juni 1997 (GS/VS 1997, 345) trat das Gesetz am 1. Juli 1997 in Kraft.
